Vertragsbedingungen bei einem Kittenkauf:

Vertragsbedingungen Liebhaber Kitten:

  1. Das Tier muss innerhalb 10 Monaten kastriert werden und die Kastrationsbestätigung des Tierarztes muss uns zugesandt werden
  2. Das Tier darf nicht Freigänger sein
  3. Ich muss informiert werden sollte das Tier, aus welchem Grund auch immer, wieder verkauft werden un der neue Besitzer ist mir in so einem Fall zu melden.
  4. Das Tier darf nicht für medizinische Experimente jeglicher Art verwendet werden.
  5. Das Tier soll eine andere Katze als Gesellschaft haben oder zumindest bald bekommen.
  6. Die Katze soll persönlich bei mir abgeholt werden.
  7. Die Katze ist durch eine Anzahlung zu reservieren. Damit hat der Kauf der Katze begonnen und deshalb wird die Anzahlung auch einbehalten, sollte der Käufer später aus welchem Grund auch immer vom Kauf zurücktreten. Sollte der Grund des Rücktrittes auf meiner Seite ( Kittenseite liegen) wird die  Anzahlung vollständig zurückerstattet.
  8.  Die Parteien erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Züchterin. Es gilt das österreichische Recht. Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen lassen den Vertrag unberührt.

 

Vertragsbedingung Kitten männlich für die Zucht:

  1. Der zukünftige Zuchtkater darf nicht als Deckkater angeboten werden und nur die eigenen Katzen decken. Außer es werden im vertrag eventuell einbis  zwei Ausnahmen bewilligt.
  2. Es darf kein Kitten des Katers, den Sie bei mir kaufen zu einem Züchter nach Österreich  zurückgehen.
  3. Wird ein Kitten des Katers, den Sie bei uns gekauft haben, in eine Zucht in Deutschland verkauft, bedarf es unserer Zustimmung (außer es ist ausdrücklich im Vertrag vermerkt , weil z.B. der Kater nach Deutschalnd verkauft wurde ) . Bei Katers die nach Deutschland verkauft werden, machen wir im Vertrag eine gesonderte Regelung aus.
  4. Wenn Sie den Kater mit einem befreundeten Züchter teilen wollen, so müssen beide Züchter den Vertrag unterzeichnen.
  5. Der zukünftige Zuchtkater soll Familienanschluss haben
  6. Sollte der Kater aus welchem Grund auch immer weiterverkauft werden, so muss er kastriert werden und ich bin davon in Kenntnis zu setzen 
  7. Das Tier  darf nicht für medizinische Experimente jeglicher Art verwendet werden.
  8. Der zukünftige Zuchtkater darf kein Freigänger sein.
  9. Der Kater soll, wenn möglich, persönlich bei mir abgeholt werden
  10. Der Kater ist durch eine Anzahlung zu reservieren. Damit hat der Kauf des  Katers  begonnen und deshalb wird die Anzahlung auch einbehalten, sollte der Käufer später aus welchem Grund auch immer vom Kauf zurücktreten. Sollte der Grund des Rücktrittes auf meiner Seite ( Kittenseite liegen) wird die  Anzahlung vollständig zurückerstattet.
  11. Es ist sicherzustellen, dass auch mit seinen männlichen Nachfolgern kein Deckkaterservice betrieben wird.
  12.   Die Parteien erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Züchterin. Es gilt ausschließlich das österreichische Recht. 
  13.  Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen lassen den  Vertrag unberührt.

 

Vertragsbedingung Kitten weiblich für die Zucht:

  1. Die zukünftige Zuchtkatze muss andere Katzen als Gesellschaft haben
  2. Es darf kein Kitten der Katze, die Sie bei mir kaufen zu einem Züchter nach Österreich zurückgehen.
  3. Wird ein Kitten der Katze, die Sie bei uns gekauft haben, in eine Zucht in Deutschland verkauft, bedarf es unserer Zustimmung (außer es ist ausdrücklich im Vertrag vermerkt , weil z.B. die Katze nach Deutschalnd verkauft wurde ) 
  4. Sie darf keine Freigängerin sein
  5. Sie muss Familienanschluss haben.
  6. Sollte sie aus welchem Grund auch immer weiterverkauft werden, so ist sie vorher zu kastrieren und ich bin davon in Kenntnis zu setzen.
  7. Das Tier  darf nicht für medizinische Experimente jeglicher Art verwendet werden.
  8. Die Katze soll persönlich bei mir abgeholt werden.
  9. Die Katze ist durch eine Anzahlung zu reservieren. Damit hat der Kauf der Katze begonnen und deshalb wird die Anzahlung auch einbehalten sollte der Käufer später aus welchem Grund auch immer vom Kauf zurücktreten. Sollte der Grund des Rücktrittes auf meiner Seite ( Kittenseite liegen) wird die  Anzahlung vollständig zurückerstattet.
  10.   Die Parteien erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Züchterin. Es gilt ausschließlich das österreichische Recht.
  11.  Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen lassen den  Vertrag unberührt.

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